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Last:
Die Last versteht sich als momentaner Leistungswert einer aufgenommenen oder abgegebenen Leistung an einem gewissen Netzpunkt. Sie wird durch die Messung eines Augenblickswertes oder durch die Bildung eines Mittelwertes während eines kurzen Zeitabschnitts bestimmt.
Lastgang:
Der Lastgang ist eine Zeitreihe, die für jede Viertelstunden-Abrechnungsperiode einen Leistungswert festlegt.
Ein prognostiziertes Lastprofil ist eine Lastprognose.
Lastganganalyse:
Diese wird zur Ermittlung des Lastgangs erstellt. Das Lastmanagement beinhaltet alle Maßnahmen, den elektrischen Leistungsbedarf (kW) mit dem Ziel anzupassen, die Stromkosten ohne negative Auswirkungen auf die Produktion zu senken.
Gerne erstellen wir auch für Sie und Ihr unternehmen eine Lastganganalyse.
Leistung:
Die Leistung ist der Quotient aus der Arbeit in einer bestimmten Zeitspanne. Sie wird untschieden in Wirkleistung, Blindleistung und Scheinleistung.
Leistungspreis:
Der Leistungspreis beinhaltet alle Kosten, die für die Bereitstellung des Stroms anfallen. Dies sind z.B. die fixen Kosten des Energieversorgers für die Aufrechterhaltung des Elektrizitätwerkes, der Umspannwerke und des Verteilungsnetzes.
Lieferspannung:
Die Spannung auf der Netzzugangsebene ist die Lieferspannung. Unterschieden wird in:
Niederspannung: 1.000 Volt,
Mittelspannung: 1.000 bis 50.000 Volt,
Hochspannung: 50.000 bis 200.000 Volt und
Höchstspannung: mit mehr als 200.000 Volt.
Lieferung/Erfüllung (Delivery):
Dies ist die Bezeichnung für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus einer Terminmarktposition.
Long Hedge:
Long Hedge beschreibt die Absicherung durch den Kauf eines Futures (Forwards).
Long Position:
Long Position ist die Benennung für eine Kaufposition, die noch nicht durch eine entgegengesetzte Position glattgestellt worden ist.
Kassageschäfte:
Kassagegeschäfte sind Abschlüsse an der Börse, die sofort oder ganz kurzfristig (innerhalb von ein oder zwei Tagen) erfüllt werden müssen.
An Warenbörsen sind dies Locogeschäfte oder Effektivgeschäfte.
Den Gegensatz dazu bilden Termingeschäfte (siehe Kurs 2b), bei denen die Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Kernenergie:
Kernenergie ist die Bindungsenergie eines Atomkerns, welche durch Kettenreaktionen freigesetzt wird. Allerdings ist sie nur zum Teil technisch nutzbar. Es existieren zwei verschiedene Atomkernprozesse, die für die technische Verwertung interessant sind: Kernfusion und Kernspaltung.
Kernkraftwerk:
Dies ist ein Kraftwerk, bei dem die bei der Kernspaltung freigesetzte Energie in Wärme und dann mit einer Turbine und einem Generator in elektrische Energie umgewandelt wird.
Kleine Endverbraucher:
Hierunter werden Haushalte und kleine Gewerbebetriebe zusammengefasst, die nicht auf dem Großmarkt agieren und wenn, dann nur über sogenannte Einkaufsgemeinschaften.
Wir integrieren solche Kunden in unsere bestehenden Gemeinschaften, betreuen solche Gemeinschaften oder bauen neue auf.
Konzessionsabgabe:
Die Konzessionsabgabe ist ein Nutzungsentgelt, welches Stromnetzbetreiber an die Kommunen zahlen als Gegenleistung für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege für die Verlegung und zum Betrieb von Stromleitungen.
Kooperationen:
Horizontale Kooperationen zwischen gleichberechtigten Partnern/Nachbarn können aus Sicht der Stadtwerke und der Kommune Alternativen zu vertikalen Integrationen und Verkäufen sein. Beispielhaft seien hier entega oder citi-works genannt. Es gibt jedoch auch erfolgreiche Stand-Alone-Lösungen. Beispielhaft für große Versorger aus dem kommunalen Bereich sei die MVV AG erwähnt. Doch auch kleine Versorger wie die Energie AG Menden haben sich innerhalb und außerhalb ihrer angestammten Grenzen hervorragend entwickelt.
Wir suchen und bewerten für Sie optimale Kooperationsstrategien und Kooperationspartner und begleiten den Prozess bis zur und während der Umsetzung.
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK):
Heizkraftwerke des Typus Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen sowohl Strom als auch Fernwärme und erreichen damit eine bessere Ausnutzung der eingesetzten Brennstoffe.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG):
Dieses Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der KWK fördert die Entwicklung der entsprechenden Anlagen in Deutschland. Die Betreiber begünstigter KWK-Anlagen erhalten bis 2010 einen gesetzlich festgelegten Zuschlag für jede in das Stromnetz eingespeiste kWh. Durch eine verstärkte Nutzung von KWK-Anlagen soll zudem die Minderung der CO2-Emission im Bereich der Stromerzeugung erreicht werden. Das KWKG trat am 01. April 2002 in Kraft.
Hedging:
Hedging ist ein Instrument zur Preisabsicherung bzw. zur Verringerung des Risikos durch Variation negativ korrelierter Einzelpositionen. Die Risiken der einen Position werden durch die Chancen der anderen teilweise kompensiert.
I. Rohstoff-Hedging bezeichnet Sicherungsgeschäfte in Form von Warentermingeschäften (Deckungsgeschäft) zum Zwecke der Ausschaltung von Preisrisiken bei Welthandelsrohstoffen; diese unterliegen i.d.R. starken Preisschwankungen (z.B. Baumwolle). Der Verarbeiter der Rohstoffe verkauft gleichzeitig mit dem Einkauf eine gleiche Menge des Rohstoffs als Terminware - und zwar auf den Zeitpunkt der beabsichtigten Veräußerung der Fertigware. Fallen die Preise während der Verarbeitung, kann er die fertige Ware nur billiger absetzen aber auch die zur Erfüllung des Termingeschäfts benötigten Rohprodukte entsprechend billiger einkaufen und dadurch den geminderten Gewinn bzw. Verlust des einen Geschäfts durch den des anderen ausgleichen; umgekehrt beim Steigen der Preise.
II. Finanz-Hedging bezeichnet Sicherungsgeschäfte (Risk-Management) zur Absicherung von Zins- und Wechselkursrisiken im Devisen-, Edelmetall- und Wertpapierhandel. Der Hedger überträgt die Zins- und Wechselkursrisiken auf einen Kontrahenten, der entweder das Risiko aus spekulativen Motiven übernimmt oder ein entgegengesetztes Risiko abzusichern versucht. Im letzteren Fall erfolgt eine Absicherung seiner Cash-Position durch einen zeitlich und wirtschaftlich übereinstimmenden Terminkontrakt (financial futures).
Vgl. auch Collar, Cap, Floor.
Hochtarifzeit (HT):
Die Hochtarifzeit bezieht sich auf 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr von Montag bis Freitag.
Industriekunde/Großkunde:
Darunter werden Akteure mit sehr hohem Strombedarf verstanden. Diese können allein oder in Zusammenschlüssen mit anderen Großverbrauchern direkt oder über einen Broker im Großmarkt auftreten.
Für diesen Kundentyp optimieren wir die Beschaffung auf der Basis einer individuellen Beratung unter Einbezug des Einkaufs, der Eigenerzeugung, der Netznutzung, des Netzanschlusses, des Last-Managements, ... .
Geld (Bid):
Dies ist das Anzeichen des Willens, eine bestimmte Menge einer Ware zu einem bestimmten Preis zu kaufen.
Geldkurs (Bid price):
Der Geldkurs ist ein Kurs, zu dem ein Produkt (Devisen, Wertpapiere, finanzielle Kontrakte) zum Ankauf nachgefragt wird.
Gleichstrom:
Strom, dessen Polarität (im Gegensatz zum Wechselstrom) gleichbleibend ist, wird Gleichstrom genannt. Er wird u.a. zur Versorgung elektrischer Schaltungen und Geräte benötigt.
Grundlast:
die Grundlast benennt den Grundbedarf an Strom, welcher unabhängig von allen Lastschwankungen besteht. Diese gleichbleibende Grundlast wird von Kraftwerken gedeckt, die rund um die Uhr in Betrieb sind.
Grundpreis (Verrechnungspreis):
Dieser umfasst die Kosten für die Bereitstellung der Energie, die Miete des Zählers und die Abrechnung. Er ist unabhängig vom Verbrauch und somit ein fester Preis. Im Zusammenspiel mit dem Arbeitspreis ergibt sich aus ihm der Erdgas- bzw. Strompreis.
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