A

Ablesung:
Als Ablesung wird die Erfassung von Abrechnungsdaten vor Ort bezeichnet. Ab einer bestimmten Größenordnung, die sich von einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) zum anderen unterscheidet, wird eine Fernablesung durchgeführt. Der Kunde muss hierfür die Voraussetzungen schaffen. I.d.R. handelt es sich dabei um einen Telefonanschluss. Die Investkosten liegen meist im Bereich von 100,- € bis 200,- €. Der Kundenvorteil kann darin liegen, dass er einen Sondervertrag oder Individualvertrag bekommt, der ihn günstiger stellt als ein Pauschalvertrag.

Abnahmestelle:
Als Abnahmestelle wird der Punkt bezeichnet, an welchem das Netz des lokalen Netzbetreibers endet und die Energie an den Stromkunden übergeben wird. Die Abnahme des Stromes ist auf diversen Spannungsebenen möglich (je nach technischer Voraussetzung des Kunden).

Absicherungsgeschäft:
Siehe Hedging.

Abwärme:
Abwärme ist die in thermisch-technischen Prozessen anfallende ungenutzte Wärme, die an die Umgebung abgegeben wird.
Über die Potentiale industrieller Abwärme und deren Nutzungsmöglichkeiten führten wir eine Studie für das Umweltbundesamt durch. Abwärme bei der Stromerzeugung wird in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) genutzt. Das Personal von em: hat auf diesem Feld eine Vielzahl von Anlagen zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen wirtschaftlich evaluiert und im Rahmen von Make-or-Buy-Entscheidungen sowie im Zusammenspiel mit anderen Anlagen und Verträgen optimiert.

Aggregationskreis:
Der Aggregationskreis ist die Summe der in der Regelzone liegenden Zählstellen für Erzeugungseinheiten bzw. Kraftwerke. Sie müssen dem zuständigen Netzbetreiber bekannt sein und sind somit genau definiert.

Aggregator:
Unter einem Aggregator versteht man einen Lieferanten ohne eigenen Bilanzkreis.
Der Lieferant schließt einen Vertrag mit einem Bilanzkreisverantwortlichen. Seine Kunden werden dem betreffenden Bilanzkreis zugeordnet.

Ampere:
Ampere (A) ist die Maßeinheit für die elektrische Stromstärke.

Amperestunde:
Die Amperestunde setzt sich zusammen aus Stromstärke und Zeit. Sie bezeichnet die physikalische Einheit der Elektrizitätsmenge/der elektrischen Ladung.

Anschlussleistung:
Die gleichzeitige Nutzung aller in einem Versorgungsgebiet vorhandenen elektrischen Verbrauchseinrichtungen definiert sich in der Anschlussleistung.

Arbeit, elektrische:
Die elektrische Arbeit ergibt sich aus dem Produkt von elektrischer Leistung und einem Zeitfaktor. Sie wird auf Rechnungen i.d.R. in kWh (Kilowattstunden) ausgedrückt, häufig differenziert nach kWh zu Hochtarifzeiten (HT) und kWh zu Niedertarifzeiten (NT).

Arbeitspreis:
Der Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis genannt) ist bei leistungsgebundenen Energieträgern wie Strom, Wärme und Erdgas, der Preis für den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde. Wird also kein Strom verbraucht, muss auch kein Arbeitspreis gezahlt werden. Er wird auf der Rechnung extra aufgeführt und beinhaltet die Kosten für Energieerzeugung oder Beschaffung, Transport und Verteilung zuzüglich Mehrwertsteuer, Konzessionsabgabe und Ökosteuer.

Arbitrage:
Arbitrage ist die risikofreie Ausnutzung von komparativen Kostenvorteilen.
Man unterscheidet räumliche und zeitliche Arbitrage.
Räumliche Arbitrage ist der Kauf und Verkauf von gleichen Handelsprodukten an verschiedenen Handelsplätzen, wobei die voneinander abweichenden Kurse dieses Produktes zum (annähernd) gleichen Zeitpunkt an den beiden Handelsplätzen ausgenutzt werden.
Bei der zeitlichen Arbitrage wird zu einem Zeitpunkt eine Position aufgebaut, die auf dem Wege eines Termingeschäfts zum gleichen Zeitpunkt veräußert wird. Auch hier besteht der Vorteil im Ausnutzen einer Preisdifferenz.
Auf dem Markt mit dem niedrigsten Preis wird gekauft und auf dem Markt mit dem höchsten Preis verkauft. Die Nutzung örtlicher oder internationaler (räumlicher) Kursunterschiede gleicher Werte, wie z.B. Wertpapiere, Devisen oder finanzieller Stromverträge, führt zu risikofreien Gewinnen. Arbitrage darf deshalb nicht mit Handel mit offenen Positionen verwechselt werden.

Arbitrageklausel:
Die Arbitrageklausel ist eine im Außenhandel übliche Klausel zur Vereinbarung eines bestimmten Schiedsgerichts (Arbitrage II) zur Vermeidung des langwierigen und kostspieligen Klageweges vor einem ordentlichen Gericht. Beide Partner unterwerfen sich bei evtl. auftretenden Streitigkeiten einer gemeinsam ausgewählten Schiedsgerichtsordnung und einem Schiedsverfahren aber auch dem daraus resultierenden Schiedsspruch.

Ask (Offer):
Ask ist der Angebotspreis; d.h. der Preis, den der Verkäufer einer Ware fordert. Dementsprechend wird auch das Verkaufsangebot als Ask bezeichnet.

Auktionsmodell (einseitig, zweiseitig):
Es gibt einseitige und zweiseitige Auktionsmodelle.
Das einseitige Auktionsmodell ist eine Bezeichnung für die Funktionsweise der Preisbildung an einer Strombörse (z.B. im englischen Strompoolmodell). Dabei bestimmt die Angebotsseite i.d.R. den zu Grunde liegenden Preis.
Bei dem zweiseitgen Auktionsmodell nehmen sowohl Anbieter als auch Nachfrager Einfluss auf die Preisbestimmung im Stromhandel. Hierbei bestimmt sich der Preis aus dem sogenannten Gleichgewichtspreis, der sich dann bildet, wenn sich die Gesamtnachfrage und das Gesamtangebot ausbalancieren.

Ausgleichsenergie (Regelenergie):
Für die Differenz zwischen Einspeisung und tatsächlicher Entnahme von Strom, da dieser nicht speicherbar ist, muss kurzfristig durch die Kunden ausgeglichen werden. Dies regelt der jeweilige Netzbetreiber in seiner Regelzone durch kurzfristiges Zu- oder Abschalten von Kraftwerken. Er verfügt über Alleinstellung bei der Beschaffung und Bereitstellung dieser Ausgleichs-/Regelenergie.

Ausübungspreis:
Im Falle einer Call-Option handelt es sich beim Ausübungspreis um den Preis, zu dem der Optionsinhaber den Basiswert kaufen kann.
Im Falle einer Put-Option ist es der Preis, zu dem der Optionsinhaber diesen Wert verkaufen kann.

Ausspeisepunkt:
Der Ausspeisepunkt ist der Ort, an dem Strom, Wärme oder Erdgas vom Netzbetreiber an den Kunden übergeben wird.