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Kassageschäfte:
Kassagegeschäfte sind Abschlüsse an der Börse, die sofort oder ganz kurzfristig (innerhalb von ein oder zwei Tagen) erfüllt werden müssen.
An Warenbörsen sind dies Locogeschäfte oder Effektivgeschäfte.
Den Gegensatz dazu bilden Termingeschäfte (siehe Kurs 2b), bei denen die Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Kernenergie:
Kernenergie ist die Bindungsenergie eines Atomkerns, welche durch Kettenreaktionen freigesetzt wird. Allerdings ist sie nur zum Teil technisch nutzbar. Es existieren zwei verschiedene Atomkernprozesse, die für die technische Verwertung interessant sind: Kernfusion und Kernspaltung.

Kernkraftwerk:
Dies ist ein Kraftwerk, bei dem die bei der Kernspaltung freigesetzte Energie in Wärme und dann mit einer Turbine und einem Generator in elektrische Energie umgewandelt wird.

Kleine Endverbraucher:
Hierunter werden Haushalte und kleine Gewerbebetriebe zusammengefasst, die nicht auf dem Großmarkt agieren und wenn, dann nur über sogenannte Einkaufsgemeinschaften.
Wir integrieren solche Kunden in unsere bestehenden Gemeinschaften, betreuen solche Gemeinschaften oder bauen neue auf.

Konzessionsabgabe:
Die Konzessionsabgabe ist ein Nutzungsentgelt, welches Stromnetzbetreiber an die Kommunen zahlen als Gegenleistung für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege für die Verlegung und zum Betrieb von Stromleitungen.

Kooperationen:
Horizontale Kooperationen zwischen gleichberechtigten Partnern/Nachbarn können aus Sicht der Stadtwerke und der Kommune Alternativen zu vertikalen Integrationen und Verkäufen sein. Beispielhaft seien hier entega oder citi-works genannt. Es gibt jedoch auch erfolgreiche Stand-Alone-Lösungen. Beispielhaft für große Versorger aus dem kommunalen Bereich sei die MVV AG erwähnt. Doch auch kleine Versorger wie die Energie AG Menden haben sich innerhalb und außerhalb ihrer angestammten Grenzen hervorragend entwickelt.
Wir suchen und bewerten für Sie optimale Kooperationsstrategien und Kooperationspartner und begleiten den Prozess bis zur und während der Umsetzung.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK):
Heizkraftwerke des Typus Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen sowohl Strom als auch Fernwärme und erreichen damit eine bessere Ausnutzung der eingesetzten Brennstoffe.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG):
Dieses Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der KWK fördert die Entwicklung der entsprechenden Anlagen in Deutschland. Die Betreiber begünstigter KWK-Anlagen erhalten bis 2010 einen gesetzlich festgelegten Zuschlag für jede in das Stromnetz eingespeiste kWh. Durch eine verstärkte Nutzung von KWK-Anlagen soll zudem die Minderung der CO2-Emission im Bereich der Stromerzeugung erreicht werden. Das KWKG trat am 01. April 2002 in Kraft.