N

Naturstrom
Dieser Strom wird ausschließlich aus regenerativen oder erneuerbaren Energiequellen gewonnen. So z.B. über Wasserkraftwerke, Windparks, Solarstromanlagen oder Biogaskraftwerke.

Netz:
Das Netz bezeichnet die Gesamtheit der miteinander verbundenen Anlagenteile für die Übertragung und die Verteilung von elektrischer Energie.

Netzanschlusskosten:
Die Netzanschlusskosten sind die Kosten, die einem Übertragungs- oder Verteilungsunternehmen von Strom oder Gas entstehen, wenn es bestehende Leitungen oder Anlagen verstärken, erweitern oder ändern muss, um einen Netzanschluss realisieren zu können. Dies sind einmalig anfallende Kosten, die für die Errichtung des unmittelbaren Netzanschlusses (die Verbindung zwischen dem vorhandenen Netz und der Kundenanlage) anfallen.

Netzbetreiber (System Operator):
Die Hauptaufgabe des Netzbetreibers besteht darin, für ein funktionierendes Netz zu sorgen. Er besitzt eigene Verteilernetze, über welche der Strom bzw. das Erdgas der Energieerzeuger an die Verbraucher weitergeleitet wird. Der Netzbetreiber ist für den Betrieb eines Netzes verantwortlich (Systemdienstleistungen, Instandhaltung, Abrechnung).

Netznutzungsentgelt:
Das Netznutzungsentgelt wird vom Netzbetreiber für die Durchleitung von Strom durch seine Netze erhoben. Diese werden von der Bundesnetzagentur oder der zuständigen Landesregulierungsbehörde genehmigt.

Niedertarif (NT):
Der Niedertarif ist ein günstigerer Stromtarif. Er gilt meist Montag bis Freitag von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, Samstag von 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages.