Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) schafft besondere Chancen: neben Investitionszuschüssen erhalten Sie bei Inbetriebnahme in 2012 zusätzlich Mindestvergütungen bis zu:

 

  • 10,19 Ct/kWh für Strom aus Biomasse plus ggf. verschiedene Technologieboni
  • 7,41 Ct/kWh für Strom aus Windkraft (mehr bei Offshore-Anlagen)
  • 38,08 Ct/kWh für Solarstrom (mehr bei Fassadenanlagen
  • 9,67 Ct/kWh für Strom aus Wasserkraft
  • 14,55 Ct/kWh aus geothermischen Quellen
  • 6,80 Ct/kWh für Deponiegas, Grubengas, Klärgas (ggf. plus 2 Ct/kWh Technologiebonus)

 

 

Wir bieten folgende Dienstleistungen an:
      1.    Beratung im Rahmen des EEG
      2.    Wirtschaftlichkeitsberechnung
      3.    Vorbereitung der Umsetzung des Projektes
      4.    Vermittlung/Beurteilung von Contractoren