Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) schafft besondere Chancen: neben Investitionszuschüssen erhalten Sie bei Inbetriebnahme in 2012 zusätzlich Mindestvergütungen bis zu:
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10,19 Ct/kWh für Strom aus Biomasse plus ggf. verschiedene Technologieboni
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7,41 Ct/kWh für Strom aus Windkraft (mehr bei Offshore-Anlagen)
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38,08 Ct/kWh für Solarstrom (mehr bei Fassadenanlagen
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9,67 Ct/kWh für Strom aus Wasserkraft
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14,55 Ct/kWh aus geothermischen Quellen
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6,80 Ct/kWh für Deponiegas, Grubengas, Klärgas (ggf. plus 2 Ct/kWh Technologiebonus)
Wir bieten folgende Dienstleistungen an:
1. Beratung im Rahmen des EEG
2. Wirtschaftlichkeitsberechnung
3. Vorbereitung der Umsetzung des Projektes
4. Vermittlung/Beurteilung von Contractoren