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Value at Risk-Analyse:
Die Value at Risk-Analyse besagt, um welchen Wert sich das Portfolio, auf einer realistischen Veränderung im Preis basierend, verändern kann.

Vergaberecht:
Dies ist die Bestimmung der anwendbaren vergaberechtlichen Regelungen.
Da Strom vergaberechtlich als Ware (iSv Art. 28 EGV) anzusehen ist, sind Strombezugsverträge als öffentliche Lieferaufträge einzuordnen. Damit kommt im Falle der Überschreitung des Schwellenwertes die Lieferkoordinierungsrichtlinie (LKR) zur Anwendung. Diese wurde in Gestalt des 2. Abschnitts der VOL/A umgesetzt.
Bei Lieferaufträgen bestimmt sich der Schwellenwert nach dem einzelnen Auftrag. Die Schätzung des Auftragswertes richtet sich nach § 3 Abs. 3 VgV. Ihm zufolge ist bei befristeten Lieferaufträgen von mehr als 12 Monaten Laufzeit der Gesamtwert zugrunde zu legen. Bei unbefristeten Verträgen oder bei nicht absehbarer Vertragsdauer folgt der Vertragswert aus der monatlichen Zahlung multipliziert mit 48. Der Schwellenwert ergibt sich somit aus einem Zeitraum von vier Jahren. Bei vielen öffentlichen Auftraggebern überschreiten die hier in Frage stehenden Stromlieferverträge regelmäßig den einschlägigen Schwellenwert von 200.000,- Euro, sodass grundsätzlich die Vorschriften des zweiten Abschnitts der VOL/A anzuwenden sind. Sollte der Schwellenwert nicht erreicht werden, kommt eine Beurteilung nur nach dem Abschnitt der VOL/A in Frage, wenn der Auftraggeber über das geltende Haushaltsrecht oder sonstige Erlasse zur Anwendung der Verdingungsverordnungen verpflichtet ist.
Für die Berücksichtigung des Bezugsziels „Ökostrom“ gibt es innerhalb der einzelnen Phasen des Vergabeverfahrens verschiedene denkbare Ansatzpunkte:
- Die Leistungsbeschreibung
- Die (bieterbezogenen) Eignungskriterien
- Die (angebotsbezogenen) Zuschlagskriterien

Verhandelter Netzzugang (nTPA):
Netzbenutzungsgebühren basierend auf Verhandlung mit dem Netzbetreiber werden auch nTPA (= negotiated Third Party Access) genannt.

Versorgungsbetrieb (Multi Utility):
Bezeichnung für meist öffentliche Unternehmen (Stadtwerke), die verschiedene Versorgungsbereiche aus einer Hand anbieten, wie z.B. Stromversorgung, Wasserversorgung, Abfallentsorgung, Telekommunikation, öffentlicher Nahverkehr, etc.

Volatilität:
Im Allgemeinen bezeichnet Volatilität das Ausmaß der kurzfristigen Fluktuation einer Zeitreihe um ihren Mittelwert oder Trend, gemessen durch die Standardabweichung bzw. den Variationskoeffizienten. Der Begriff Volatilität wird vor allem bei Schwankungen von Aktienkursen sowie in der Konjunkturforschung angewandt. Problematisch ist dabei, dass die Volatilität der Vergangenheit (auch historische Volatilität genannt) nicht auch unbedingt in der Zukunft gilt. Für die Zukunft ist man daher auf Schätzungen angewiesen (implizierte Volatilität).

Vorhalteleistung:
Die für den Kunden maximal vorzuhaltende elektrische Anschlussleistung seiner Abnahmestelle wird als Vorhalteleistung bezeichnet.