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Hier erhalten Sie Zugriff auf unsere Präsentation "Energiekostenminimierungsstrategien"
im Rahmen des Energietages Leipzig vom 17.03.2009.

 Bei klicken auf die Folie, wird Ihnen die jeweils nächstfolgende angezeigt.

Folie01

W

Wärmepumpe:
Die Wärmepumpe ist ein besondern umweltfreundliches Heizsystem. Unter der Ausnutzung von Umgebungswärme entstehen aus einer kWh Strom bis zu 4 kWh Wärme. Im Prinzip funktioniert sie wie ein umgekehrter Kühlschrank.

Watt:
Watt bezeichnet die Einheit der elektrischen Leistung.
Ein Watt ist die Leistung eines Vorgangs, bei dem in einer Sekunde die Arbeit ein Joule verrichtet wird.

Wechselstrom:
Bei Wechselstrom handelt es sich um Strom, dessen Richtung (Polarität) sich periodisch ändert. Die Energieversorgung erfolgt mit Wechselstrom. In Deutschland sind es 50 Hertz (Hz). Wechselstrom wird auch AC (von "alternating current) abgekürzt.

U

Unabhängiger Stromerzeuger (IPP):
Ein unabhängiger Stromerzeuger verfügt über kein eigenes Netz.
Der erzeugte Strom wird gegen Bezahlung in das Netz eines Dritten eingespeist.
Dies wird auch IPP (Independent Power Producer) genannt.

Unbundling:
Dies ist die organisatorische, buchhalterische, informatorische und gesellschaftsrechtliche Trennung des Netzbetriebes vom Energievertrieb.

Underlying (Basisinstrument, Basisgut, Basiswert):
Underlying ist ein einem Options-, Forward- oder Futuresvertrag zugrundliegendes Gut.

V

Value at Risk-Analyse:
Die Value at Risk-Analyse besagt, um welchen Wert sich das Portfolio, auf einer realistischen Veränderung im Preis basierend, verändern kann.

Vergaberecht:
Dies ist die Bestimmung der anwendbaren vergaberechtlichen Regelungen.
Da Strom vergaberechtlich als Ware (iSv Art. 28 EGV) anzusehen ist, sind Strombezugsverträge als öffentliche Lieferaufträge einzuordnen. Damit kommt im Falle der Überschreitung des Schwellenwertes die Lieferkoordinierungsrichtlinie (LKR) zur Anwendung. Diese wurde in Gestalt des 2. Abschnitts der VOL/A umgesetzt.
Bei Lieferaufträgen bestimmt sich der Schwellenwert nach dem einzelnen Auftrag. Die Schätzung des Auftragswertes richtet sich nach § 3 Abs. 3 VgV. Ihm zufolge ist bei befristeten Lieferaufträgen von mehr als 12 Monaten Laufzeit der Gesamtwert zugrunde zu legen. Bei unbefristeten Verträgen oder bei nicht absehbarer Vertragsdauer folgt der Vertragswert aus der monatlichen Zahlung multipliziert mit 48. Der Schwellenwert ergibt sich somit aus einem Zeitraum von vier Jahren. Bei vielen öffentlichen Auftraggebern überschreiten die hier in Frage stehenden Stromlieferverträge regelmäßig den einschlägigen Schwellenwert von 200.000,- Euro, sodass grundsätzlich die Vorschriften des zweiten Abschnitts der VOL/A anzuwenden sind. Sollte der Schwellenwert nicht erreicht werden, kommt eine Beurteilung nur nach dem Abschnitt der VOL/A in Frage, wenn der Auftraggeber über das geltende Haushaltsrecht oder sonstige Erlasse zur Anwendung der Verdingungsverordnungen verpflichtet ist.
Für die Berücksichtigung des Bezugsziels „Ökostrom“ gibt es innerhalb der einzelnen Phasen des Vergabeverfahrens verschiedene denkbare Ansatzpunkte:
- Die Leistungsbeschreibung
- Die (bieterbezogenen) Eignungskriterien
- Die (angebotsbezogenen) Zuschlagskriterien

Verhandelter Netzzugang (nTPA):
Netzbenutzungsgebühren basierend auf Verhandlung mit dem Netzbetreiber werden auch nTPA (= negotiated Third Party Access) genannt.

Versorgungsbetrieb (Multi Utility):
Bezeichnung für meist öffentliche Unternehmen (Stadtwerke), die verschiedene Versorgungsbereiche aus einer Hand anbieten, wie z.B. Stromversorgung, Wasserversorgung, Abfallentsorgung, Telekommunikation, öffentlicher Nahverkehr, etc.

Volatilität:
Im Allgemeinen bezeichnet Volatilität das Ausmaß der kurzfristigen Fluktuation einer Zeitreihe um ihren Mittelwert oder Trend, gemessen durch die Standardabweichung bzw. den Variationskoeffizienten. Der Begriff Volatilität wird vor allem bei Schwankungen von Aktienkursen sowie in der Konjunkturforschung angewandt. Problematisch ist dabei, dass die Volatilität der Vergangenheit (auch historische Volatilität genannt) nicht auch unbedingt in der Zukunft gilt. Für die Zukunft ist man daher auf Schätzungen angewiesen (implizierte Volatilität).

Vorhalteleistung:
Die für den Kunden maximal vorzuhaltende elektrische Anschlussleistung seiner Abnahmestelle wird als Vorhalteleistung bezeichnet.

S

Settlement Preis:
Dies ist der offizielle Preis, der am Ende eines Handelstages von der Börse ermittelt wird.

Short Hedge:
Unter Short Hedge versteht man die Absicherung durch den Verkauf eines Futures (Forwards).

Short Position:
Die Bezeichnung für eine Verkaufsposition, die noch nicht glattgestellt ist, lautet Short Position.

Short Selling:
Der Verkauf von Papieren oder Gütern, die man zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht besitzt, wird Short Selling genannt.

Solarzellen:
Solarzellen sind Zellen, die Lichtenergie in elektrische Energie umwandeln. Als Grundmaterial für Solarzellen dient hauptsächlich Silizium. Solarmodule, die für den Bau von Photovoltaikanlagen benötigt werden, bestehen aus hintereinander geschalteten Solarzellen. Je nach Anwendungszweck werden einzelne Module parallel oder in Reihe geschaltet. Solarzellen erreichen heute einen Wirkungsgrad von bis zu 23 Prozent.

Sonnennergie:
Zur Gewinnung von Sonnenenergie wird zwischen zwei Technologien unterschieden: Photovoltaik zur Erzeugung von Strom und Sonnenkollektoren zur Erzeugung von Wärme.

Sonnenkollektor:
Sonnenkollektoren sind Anlagen, die Sonnenenergie absorbieren. Die dabei entwickelte Wärme wird zur Wärmebereitung genutzt.

Spekulationshandel:
Dies ist ein Geschäftsabschluss, dem nicht die Absicht auf tatsächliche Lieferung der gekauften bzw. verkauften Waren zugrunde liegt, sondern das Bestreben zur Ausnutzung von Preisdifferenzen zwischen Einkauf und Verkauf.
Die reine Form des Spekulationshandels ist nur bei Termingeschäften an der Börse (Spekulation) zu finden.
Der Gegensatz hierzu ist der Effektivhandel.

Spitzenlast (Peak):
Siehe Peak.

Spotgeschäft:
An den internationalen Warenbörsen ist das Spotgeschäft ein Geschäft gegen sofortige Kasse und Lieferung und somit also eine Form des Effektivgeschäfts.
Es existiert auch im Devisenhandel (Vgl. Kassageschäft).
Das Spotgeschäft wird abgewickelt zum Spotkurs oder Spotpreis (Kassakurs; Näheres erfahren Sie auch unter Kurs).
Den Gegensatz hierzu stellt das Termingeschäft dar.

Spot-Kontrakte:
Bei Spot-Kontrakten wird die Lieferung innerhalb von 24 Stunden fällig.

Spread:
Dies ist sowohl die Bezeichnung für die Differenz zwischen Bid-/Askpreis, als auch für den gleichzeitigen Kauf und Verkauf eines bestimmten Kontraktes mit verschiedenen Fälligkeiten.

Standardabweichung (Standard deviation):
Die Standardabweichung wird genutzt, um das Risiko einer Anlage zu messen.
Sie erklärt etwa zwei Drittel aller Abweichungen vom durchschnittlichen Wert. Eine niedrige Standardabweichung lässt auf eine hohe Wahrscheinlichkeit schließen, dass auch zukünftige Ergebnisse nahe dem Durchschnitt liegen.

Stillhalter (Writer):
Der Verkäufer einer Option, der sich gegen Zahlung einer Prämie der Wahlhandlung des Käufers (die Option auszuüben oder nicht auszuüben) unterwirft, wird Stillhalter genannt.
Mit anderen Worten: Der Stillhalter einer Put-(Call)-Option verpflichtet sich gegen eine Optionsprämie, das Underlying zum Exercise-Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen.

Strategische Allianz:
Eine strategische Allianz ist eine strategische Partnerschaft, also die grundsätzliche Vereinbarung zweier Unternehmen zur Zusammenarbeit. Sie wird i. a. über einzelne Projekte konkretisiert. Kann über Joint Ventures oder wechselseitige Beteiligungen institutionalisiert werden. Motive sind Risikoteilung, Know-how-Austausch, Neutralisierung von Konkurrenz, Nutzung von Synergien, etc.
Wir identifizieren und bewerten für strategische Allianzen, suchen die geeigneten Partner und begleiten die Umsetzung.

Strom:
Elektrische Energie, kurz Elektrizität oder Strom genannt, wird etwa seit 1870 als Energie für die Beleuchtung und zum Antrieb von Maschinen genutzt. In Wärmekraftwerken, Wasserkraftwerken und Windkraftanlagen dienen Generatoren der Stromerzeugung. Zusammen mit der Stromerzeugung macht die Stromübertragung und -verteilung die Stromversorgung aus.

Stromnetze:
Zur Stromverteilung muss der erzeugte Strom ins Netz eingespeist werden. Dies geschieht durch Transformatoren, die den Wechselstrom auf Netzspannung bringen. Innerhalb eines Netzes müssen alle Generatoren zur Stromverteilung im Gleichtakt laufen. Ein dichtes Netz von Leitungen und Umspannstationen verbindet Kraftwerke und Verbraucher. Dieses Leitungsnetz ist, den Aufgaben entsprechend, in verschiedene Spannungsstufen gegliedert. Das Höchstspannungsnetz mit Spannungen 380 oder 220 Kilovolt (kV) dient der weiträumigen Übertragung hoher Leistungen über weite Entfernungen. Das Hochspannungsnetz mit 110 kV überträgt von Höchstspannungsknoten zu den Verbrauchsschwerpunkten. Sie übernehmen somit die regionale Stromverteilung. Das Mittelspannungsnetz mit 10 oder 20 kV übernimmt die weitere Verteilung zu den Transformatorstationen in Städte, Gemeinden oder zu Großabnehmern in der Industrie. Das Niederspannungsortsnetz der 1-kV-Ebene (von 1.000 bis 380 Volt) bringt den Strom in Büros und Haushalte.

Stromsteuer:
Dem Stromsteuergesetz (StromStG) entsprechend ist die Stromsteuer in den Arbeitspreisen enthalten. Sollten Unternehmen gemäß § 9 StromStG dazu berechtigt sein, kann eine Befreiung oder Reduzierung der Stromsteuer beantragt werden. Dementsprechend passt sich der Arbeitspreis an.