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F

Fernwärme:
Fernwärme bezeichnet Wärme, die in einem zentralen Heizkraftwerk oder in einem dezentralen Blockheizkraftwerk erzeugt und anschließend über Warmwasser- oder Dampfrohrsysteme weitergeleitet wird.

Finanzieller Kontrakt (Financial Contract):
Dies ist ein Kontrakt, bei dem nur die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Spotpreis ausgeglichen wird; es findet keine tatsächliche Lieferung statt.

Floor:
Floor ist ein OTC-Instrument, bei dem ein Zwischenhändler einem Kunden eine Preisuntergrenze garantiert. Andernfalls ist der Zwischenhändler zur Ausgleichszahlung verpflichtet.

Floor-Optionsgeschäft:
Der Käufer hat hierbei das Recht, gegen Zahlung einer Prämie, eine bestimmte Menge Strom innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorab vereinbarten Preis (= Strike-Price) an den Verkäufer des Floors zu verkaufen.
Der Verkäufer eines Floors hat umgekehrt die Pflicht, auf Anforderung des Käufers eine bestimmte Menge Strom innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorab vereinbarten Preis zu kaufen.
Der Käufer schützt sich gegen fallende Preise und wahrt gleichzeitig die Chance, an steigenden Preisen zu partizipieren.
Dies entspricht dem asymmetrischen Risikoprofil (vergleichbar: Verkaufsoption/Put).

Forward:
Forward umfasst die Vereinbarung zwischen zwei Parteien, eine bestimmte Menge eines gegebenen Gutes zu den zuvor festgelegten Bedingungen zu kaufen bzw. zu verkaufen, wobei Lieferung und Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Forwardvertrag (Forward Contract):
Der Forwardvertrag ist ein individueller Vertrag, in dem sich ein Vertragspartner verpflichtet, eine definierte Menge eines Gutes in der Zukunft zu einem heute vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.

Fotovoltaik:
siehe Photovoltaik.

Futures/Futureskontrakt:
Futures sind standardisierte Terminkontrakte mit eindeutig festgelegten Eigenschaften.
Im Rahmen eines Futureskontrakts verpflichtet sich die eine Vertragspartei eine definierte Menge einer Ware (Rohstoff oder Finanztitel) einer festgelegten Qualität zu einem festgesetzten Preis an einem bestimmten Ort zu liefern. Die andere Partei verpflichtet sich zur Abnahme. Dem Kontraktgegenstand entsprechend spricht man von Financial Futures (Finanzterminkontrakte) und von Commodity Futures (Warenterminkontrakte).
Die physische Abnahme aus diesen Kontrakten ist heute oftmals nicht mehr notwendig, da im Rahmen des Cash Settlement lediglich Ausgleichszahlungen erfolgen. Im nordischen Strommarkt erfolgen täglich bis zum Lieferungszeitpunkt Ausgleichzahlungen, basierend auf dem Preis der unterliegenden Ware.
Futures wurden in den 1970er Jahren als Sicherungsinstrumente (Hedging) gegen zunehmende Preisrisiken (aufgrund steigender Volatilität der Wechselkurse und Zinssätze) sowie als Handelsinstrumente für spekulativ eingestellte Anleger geschaffen (Termingeschäfte).
Der Käufer geht die unbedingte Verpflichtung zum Kauf (Long) einer bestimmten Menge Strom innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vereinbarten Preis ein. Der Verkäufer geht die unbedingte Verpflichtung zum Verkauf (Short) einer bestimmten Menge Strom innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vereinbarten Preis ein.
Es handelt sich um ein Festpreisinstrument mit symmetrischem Risikoprofil (vgl.: Zinsswap)

E

Einspeisepunkt:
Dies ist der Ort, an dem Strom, Erdgas oder Wasser an ein Unternehmen übergeben wird. Besitz und Verantwortung gehen damit vom Transporteur auf das Unternehmen über.

Emission:
Die Abgabe von Schadstoffen in die Umwelt wird als Emission bezeichnet.

Energiebilanz:
Die Energiebilanz beschreibt die Bilanzierung der Energieströme eines Systems. Dies umfasst die Sammlung und Analyse aller Energiedaten. Der Energieverbrauch eines Unternehmens und dessen technische Anlagen kann so den jeweiligen Abteilungen und Verfahren zugeordnet werden.
Ist die Energiebilanz positiv, so bedeutet dies einen Energiegewinn; ist sie negativ zeigt sie Energieverlust auf.

Energiedatenmanagement (EDM):
Das Energiedatenmanagement (EDM) beinhaltet die Erfassung, Weiterleitung, Prüfung, Zusammenfassung und Bilanzierung von Messwerten. Die weiterverarbeiteten Messwerte dienen beispielsweise als Basis für die Abrechnung oder die Vertriebsprognose.

Energieträgermix:
Setzt sich die Energieversorgung aus einer Kombination verschiedener Energiequellen zusammen, wird dies als Energieträgermix bezeichnet.

Energieversorgungsunternehmen (EVU):
Unter Energieversorungsunternehmen (EVU) versteht man alle Unternehmen, die Energie herstellen, transportieren oder verteilen.
Dabei werden drei Ebenen unterschieden: Verbundunternehmen (produzieren den größten Teil des Stroms), Regionalversorger (für die regionale Stromverteilung + z.T. eigene Stromproduktion) sowie die kommunalen Energieversorger (ca. 900 in Deutschland, für die Organisation der Strom-Weiterverteilung + z.T. Eigenerzeugungskapazitäten)

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
Das EnWG ist die Umsetzung der EU-Richtlinien in deutsches Recht mit dem Ziel der Gewährleistung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen sowie effizienten und umweltverträglichen Versorgung mit Strom und Erdgas.

Erdgas:
Man unterscheidet Erdgas H und Erdgas L.
H steht für das englische high (hoch), l für low (niedrig). Erdgas H hat einen Brennwert von ~12 kWh/m³, Erdgas L ~10 kWh/m³.

Erdwärme:
Die im Erdinneren herrschenden Temperaturen von bis zu über 6.000 °C können als sogenannte Erdwärme zum Beheizen von Gebäuden und auch zur Gewinnung elektrischer Enerie genutzt werden.

Erneuerbare Energien:
Energieträger, wie Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Erdwärme, die die Natur unbegrenzt zur Verfügung stellt, werden als Erneuerbare Energien bezeichnet.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):
Das EEG soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen forcieren, welche erneuerbare Energien zur Stromerzeugung nutzen. In ihm sind Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien aufgeführt. Diese liegen über dem Marktpreis.

Erwartungswert (Expected value):
Dies ist der gewichtete Durchschnitt einer Wahrscheinlichkeitsverteilung. Als Gewicht wird die Wahrscheinlichkeit benutzt, dass verschiedene Ereignisse eintreffen.

European Energy Exchange (EEX):
Die deutsche Strombörse in Leipzig (EEX) bildet die neutrale Plattform für den Handel auf dem deutschen Strommarkt. Sie betreibt einen Spotmarkt mit physischer Erfüllung am Folgetag und einen Terminmarkt mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt.
Der an der EEX gebildete Börsenpreis dient als Referenzpreis für den deutschen Strommarkt und zunehmend auch für europäische Strommärkte.

C

Call:
Als Call bezeichnet man die Kaufoption.

Cap:
Cap ist ein Over-The-Counter-(OTC)-Instrument, bei dem ein Zwischenhändler garantiert, dass ein variabler Preis eine bestimmte Höhe nicht überschreitet.

Cap-Optionsgeschäft:
Der Käufer hat hierbei das Recht, gegen Zahlung einer Prämie eine bestimmte Menge Strom innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorab vereinbarten Preis (Strike-Price) vom Verkäufer des Caps zu kaufen.
Der Verkäufer eines Caps hat umgekehrt die Pflicht, auf Anforderung des Käufers eine bestimmte Menge Strom innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorab vereinbarten Preis zu verkaufen.
Der Käufer schützt sich gegen steigende Preise und wahrt gleichzeitig die Chance, an fallenden Preisen zu partizipieren.
Demnach entspricht dies dem asymmetrischen Risikoprofil (vergleichbar: Kaufoption/Call).

Clearing:
Clearing ist die buchmäßige Verrechnung gegenseitiger Forderungen durch das Clearinghouse, das die finanzielle Integrität jedes Vertrages garantiert.

Clearing Mitglied (Clearing member) :
Dies ist ein bei dem Clearinghouse zugelassenes Börsenmitglied, über das Nicht-Clearing-Mitglieder ihre Geschäfte abzuwickeln haben.

Clearing-Gebühr (Clearing fee):
Die Cealring-Gebühr ist die Gebühr, welche das Clearinghouse für die Abwicklung berechnet.
Das Clearinghouse garantiert die Erfüllung von Futures-Verträgen, indem es bei jeder Transaktion Vertragspartner wird. Das Clearinghouse besteht aus mehreren Mitgliedern (Members). Marktteilnehmer können Börsengeschäfte ausschließlich über eines der Member abwickeln.

Collar-Optionsgeschäft:
Dies ist eine Kombination aus Cap und Floor, z. B. Kauf Cap und Verkauf Floor.
Der Inhaber dieser Position darf als Käufer des Caps eine bestimmte Menge Strom innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorab vereinbarten Preis (Strike-Price) von dem Verkäufer des Caps kaufen oder muss als Verkäufer des Floors eine bestimmte Menge Strom innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorab vereinbarten Preis (Strike-Price) von dem Käufer des Floors auf dessen Wunsch hin kaufen.
Der Besitzer des Collars schützt sich gegen steigende Preise und kann eingeschränkt an fallenden Preisen partizipieren. Die Preisuntergrenze bzw. Preisobergrenze beläuft sich auf den jeweiligen Strike-Price zzgl. der Differenz zwischen der bezahlten Cap- und der erhaltenen Floor-Prämie. Oft verwendet als Zero-Cost-Collar (ohne Prämienzahlung).

Commodity:
Commodity ist ein Gut bzw. eine Ware.

Contracting:
Unter Contracting versteht man ein Servicekonzept zur Verbesserung der Effizienz bezüglich Energieerzeugung, -umwandlung und -nutzung in allen Verbrauchsbereichen.

Cross-Commodity Swap:
Dies ist ein Swap, bei dem der Preis eines Gutes an den Preis eines anderen Gutes angebunden wird (z.B. Gaspreise mit Erdölanbindung).

 

D

Derivat (Derivative):
Das Derivat ist ein Finanzinstrument, welches sich auf ein anderes Instrument, wie z.B. Aktien, Indizes, Waren usw. bezieht.
Energiederivate (energy derivatives) sind Finanzinstrumente deren Preis/Kurs auf dem Preis einer bestimmten Ware (hier Energie, besonders Strom) basieren. Deshalb können die Energiederivate als Versicherung gegen Schwankungen im Preis der Energie eingesetzt werden.

Derivative Instrumente:
Derivate Instrumente sind Futures- und Forward-Kontrakte. Dabei gilt für Futures-Kontrakte eine Fälligkeit der Lieferung ab 24 Stunden bis hin zu mehreren Jahren. Sie sind börsengehandelt. Gleiches gilt für Forward-Kontrakte, jedoch sind diese außerbörslich (OTC).

Durchleitung:
Durchleitung bezeichnet den vertraglichen wie auch organisatorischen Vorgang, welcher sich zusammensetzt aus einerseits der Einspeisung elektrischer Energie an einen oder mehreren Übergabestellen (Einspeiseknoten) durch einen Lieferanten sowie andererseits der damit verbundenen zeitgleichen Entnahme durch den Empfänger an einer oder mehreren Übergabestellen (Entnahmeknoten) eines Netzes.

Durchleitungsgebühr:
Die Durchleitungsgebühr umfasst jene Kosten für Netzaufbau und Erhaltung, Pflege und Reparatur, Erneuerung sowie Umspannungen zwischen den verschiedenen Spannungsebenen, den Systemdienstleistungen für Frequenz und Spannungshaltung und weiterhin der anteiligen Übertragungsverluste.

B

Bahnstrom:
Für den Bahnstrom der Deutsche Bahn AG wird 1-Phasen-Wechselstrom mit einer Frequenz von 16 1/3 Hertz verwendet.

Bandlieferung:
Bandlieferung benennt die Stromlieferung, für die über die gesamte Vetragslaufzeit hinweg eine konstante Lieferung vereinbart wird. Ein Leistung von 1 MW, die über die 8.760 Stunden eines Jahres bezogen wird, nennt man 1 MW Jahresband.
Wir können für Sie Bandlieferungen ausschreiben und solche Produkte für verschiedene Zeiträume vermitteln.

Barausgleich/Barabrechnung (Cash settlement):
Dies ist die Bezeichnung für den Barausgleich bei Erfüllung einer Kontraktverpflichtung aus Option- oder Terminkontrakten, wenn ein physische Lieferung des Basisinstruments nicht vorgesehen ist.
Bei Barausgleich bei Optionsscheinen ist mit der Optionsausübung kein physischer Vorgang verbunden. Der Optionsscheininhaber erhält die Differenz zwischen dem aktuellen Markt- und Basiswert ausgezahlt.

Base (Grundlast)/Baseload:
Es handelt sich hierbei um die kontinuierlich benötigte Leistung im Stromversorgungssystem (in Deutschland ca. 45 GW). Verbrauchsgeräte in der Grundlast sind z.B. permanent betriebene Industriemaschinen, Kühlaggregate, Heimelektronik (Stand-by-Betrieb), Heizungspumpen sowie öffentliche Beleuchtungseinrichtungen. Die Stromnachfrage in der Grundlast beträgt etwa 70 % des Spitzenbedarfs.

Benchmarking:
Benchmarking ist ein Instrument der Wettbewerbsanalyse.
Benchmarking ist der kontinuierliche Vergleich von Produkten, Dienstleistungen sowie Prozessen und Methoden mit (mehreren) Unternehmen, um die Leistungslücke zum sog. Klassenbesten (Unternehmen, die Prozesse, Methoden etc. hervorragend beherrschen) systematisch zu schließen. Grundidee ist es festzustellen, welche Unterschiede bestehen, warum diese Unterschiede bestehen und welche Verbesserungsmöglichkeiten existieren.
Schritte:
1.) Auswahl des Objektes (Produkt, Methode, Prozess), das analysiert und verglichen werden soll
2.) Auswahl der Vergleichsunternehmen: Dabei ist es wichtig festzulegen, welche Ähnlichkeiten hinsichtlich der Gewährungsleistung der Vergleichbarkeit gegeben sein müssen.
3.) Datengewinnung (Analyse von Sekundärinformationen; Gewinnung von Primärinformationen, z. B. im Rahmen von Betriebsbesichtigungen)
4.) Feststellung der Leistungslücken und ihrer Ursachen
5.) Festlegung und Durchführung der Verbesserungsschritte
Benchmarking ist ein permanenter Prozess.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung eines Benchmarking-Projektes.

Benutzungsabhängiger Kontrakt (Time of use contract):
Der Käufer kann hiermit innerhalb des Vertragsrahmen, welcher einen Korridor für die Last und die Benutzungsstunden enthält, selber entscheiden, wieviel der Vertragsmenge er zu welchem Zeitpunkt erhalten will.

Benutzungsdauer:
Die Benutzungsdauer ist eine energiewirtschaftliche Kennzahl und beschreibt die Auslastung von Aggregaten sowie auch von Verbräuchen.

Benutzungsstunden:
Die Benutzungsstunden geben an, wie lange eine Anlage pro Zeiteinheit (i.d.R. ein Jahr) benutzt wird. Die Volllast-Jahresbenutzungsdauer errechnet sich als Quotient aus Jahresenergie und maximaler Leistung. Sie gibt daher in h/a an, in welchem Zeitraum (bei gleichbleibender Last in Höhe der maximalen Leistung) die gleiche Energie verbraucht worden wäre wie im tatsächlichen Verbrauchsfall im Verlauf des ganzen Jahres. Je höher die Stundenzahl ist, um so besser ist die Ausnutzung der Infrastruktur und um so besser der Preis bzw. niedriger die spezifischen Produktionskosten.
Wir können für Sie Vorschläge zur Verbesserung Ihrer Verbrauchsstruktur ausarbeiten.

Beschaffung:
Die Beschaffung setzt sich zusammen aus Bezug und Eigenerzeugung.
Optimierungsmöglichkeiten ergeben sich aus der Kombination von Eigenerzeugung und Einkauf.
Bei der Eigenerzeugung ggf. aus dem kostenminimierenden Einsatz verschiedener Anlagen und ggf. der Wärmeerzeugung bzw. Abwärmenutzung.
Wir stellen Ihnen unsere jahrelange Erfahrung im Bereich Optimierung zur Verfügung, egal ob Sie einige GWh einkaufen und ein BHKW betreiben oder hunderte von GWh einkaufen und einen Kraftwerkspark inkl. Wärmeerzeugungsanlagen betreuen.

Blockheizkraftwerk (BHKW):
Die Vorteile von BHKW-Lösungen sind vielfältig. Technisch gesehen lassen sich die Anlagen modular und modulierend an nahezu jede Leistungsgröße anpassen. Die Planungs- und Umsetzungszeiten betragen wenige Monate und zur Finanzierung sowie zum Betrieb stehen ausreichend Contracting- und Betreibergesellschaften zur Verfügung. Sie entlasten die Netze bzw. machen von deren Qualität unabhängiger. Für Versorger stellen sie eine Chance zur Diversifizierung dar, Verbrauchern bieten sie die Möglichkeit fünf (!) tendenziell steigende Steuern und Abgaben (Konzessionsabgaben, Abgaben nach dem EEG und dem KWK, Ökosteuern und Mehrwertsteuer) zu sparen. Der politische Wind wird in Form von Zuschüssen und Einspeisevergütungen sowie Steuervergünstigungen nach unserer Einschätzung langfristig zu Gunsten der Kraft-Wärme-Kopplung und dezentraler Lösungen blasen. Die aus der besseren Ausnutzung der Primärenergie resultierenden ökologischen Vorteile sind anerkannt. Steigende Strompreise sowie steigende Stromkosten beim Bau neuer Großkraftwerke werden ein Übriges tun, die wirtschaftlichen Chancen von BHKW-Lösungen zu verbessern.
Wir evaluieren gerne für Sie in einem ersten Schritt, ob eine BHKW-Lösung für Sie in Frage kommt. Ggf. setzen wir auch in Ihrem Auftrag um und stellen Ihnen geeignete Finanzierungspartner und Contractoren zur Verfügung.

Bid:
Bid bezeichnet das Kaufangebot sowie auch den Nachfragepreis, d.h. der Preis, der die Zahlungsbereitschaft eines Käufers angibt.

Bilanzabweichung:
Die Bilanzabweichung ist die Summe der Erzeugnisse und Importe abzüglich der Summe der Verbräuche und Exporte.

Bilanzkreis:
Mit der neuen Verbändevereinbarung wurde durch die Einführung von Bilanzkreisen für einen Netznutzer die Möglichkeit geschaffen, alle tatsächlichen Einspeisungen und Entnahmen innerhalb eines Regelgebietes zu saldieren.
Ein Bilanzkreis ist ein virtuelles Gebilde, für das ein Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme gegenüber dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) durchzuführen ist. Es umfasst eine beliebige Anzahl von Einspeise- und Entnahmestellen innerhalb der Regelzone. Ein Bilanzkreis besteht dabei im einfachsten Fall aus einem einzigen Netznutzer. Er kann aber auch mehrere Netznutzer umfassen. Auch kann ein Netznutzer mehreren Bilanzkreisen angehören.
Ein Bilanzkreisverantwortlicher bildet die Schnittstelle zwischen Netznutzern und ÜNB. Er sorgt dafür, dass in jeder 1/4-h-Messperiode die Leistungsbilanz des Bilanzkreises ausgeglichen ist. Nicht ausgeglichene Bilanzkreise werden vom ÜNB durch den Einsatz von Regelenergie ausgeglichen.

Bilateraler Handel (Bilateral trading):
Der bilaterale Handel verläuft direkt zwischen zwei Marktteilnehmern, eventuell mit einem Makler als Mittelsmann.
Siehe auch Over-the-Counter (OTC).

Bilateraler Vertrag (Bilateral contract):
Der bilaterale Vertrag bezeichnet einen Vertrag, der zwischen zwei Marktteilnehmern geschlossen wird, welche dann für die physische Lieferung verantwortlich sind.

Biogas:
Biogas ist ein Gasgemisch aus Methan und Kohlendioxid, das aus Vergärung von Biomasse unter Sauerstoffausschluss entsteht.

Biomasse:
Als Biomasse werden organische Stoffe bezeichnet, die der Energieerzeugung dienen. Diese werden nochmals unterschieden in nachwachsende Rohstoffe (Pflanzen und Pflanzenbestandteile oder Gülle) und organischer Abfall (Klärschlamm). Bei der Verbrennung von Biomasse wird genau die CO2-Menge frei, die in den jeweiligen Rohstoffen gespeichert wurde, ist also klimaneutral.

Blindleistung:
Blindleistung benennt die benötigte elektrische Leistung zum Aufbau von magnetischen oder elektrischen Feldern. Bei magnetischen Feldern ist die Blindleistung induktiv, bei elektrischen Feldern kapazitiv.

Blindstrom:
Blindstrom ist ein Nebenprodukt der Energielieferung. Er wird vor allem zum Betrieb von Motoren und langen elektrischen Leitungen benötigt. Er ist von den Kunden in der Größenordung von 1 Ct/kWh zu vergüten. Der Anfall von Blindstromkosten kann durch entsprechende Kompensationsanlagen vermieden werden.

Börse (Exchange):
Die Börse ist der ökonomische Ort, an welchem fungible, abwesende Güter gehandelt werden. Die Marktveranstaltungen finden regelmäßig innerhalb einer begrenzten Zeit statt.

Break:
Break bezeichnet die plötzliche Abwärtsbewegung von Futures-Preisen an einer Börse.

Brennwert:
Dieser Wert gibt die Gesamtwärmemenge an, die bei vollständiger Verbrennung von Brennstoffen frei wird.

Brief (Ask):
Brief definiert das Anzeichen des Willens, eine bestimmte Menge einer Ware zu einem bestimmten Preis zu verkaufen.

Briefkurs (Ask price):
Der Briefkurs ist der Kurs, zu dem ein Produkt (Elektrizität, Devisen, Wertpapiere, finanzielle Kontrakte) zum Verkauf angeboten wird.

Broker (Makler):
Broker stehen im Handel in der Vermittlerposition und arbeiten ausschließlich für fremde Rechnung.

Bundesnetzagentur:
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Post, Telekommunikation und Eisenbahnen (BNetzA) wurde am 13. Juli 2005 eingesetzt. Ihre zentrale Aufgabe im Energiebereich ist es, den diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen und die Höhe der Netzentgelte bei Unternehmen mit mehr als 100.000 Kunden zu überwachen. Für die anderen Unternehmen sind in der Regel Landesregulierungsbehörden zuständig. Diese können aber ihre Aufgabe an die BNetzA übertragen.