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R

registrierende Leistungsmessung (RLM):
Bei der RLM wird die vom Kunden in Anspruch genommene elektrische Leistung in einem bestimmten Zeitraum (i.d.R. 15 Minuten) gemessen. Der daraus ermittelte Höchstwert in einem JHr bildet die Basis für den an den Netzbetreiber zu zahlenden Leistungspreis für die Netznutzung.

Regulierter Netzzugang (rTPA):
Netzbenutzungsgebühren die auf festen Preistabellen des Netzbetreibers basieren, werden auch rTPA (regulated Third Party Access) genannt.

Reine Händler/Trader (Pure traders):
Reine Händler agieren im Strommarkt ausschließlich mit dem Ziel der Spekulation. Sie haben kein Interesse an physischer Lieferung, nur am finanziellen Handel.

Residualfahrplan:
Der Residualfahrplan (lat. "residuum" = das Zurückbleibende) bezeichnet im energiewirtschaftlichen Sinne den Restfahrplan. Dieser bleibt übrig, wenn ein Fahrplan von einem anderen durch zeitgleiche Subtraktion der Leistungswerte subtrahiert wird. Er kann positive (Lieferung von Energie) wie auch negative Werte (Rücknahme von Energie) aus Sicht des Stromlieferanten annehmen.

Risikomanagement:
Im Risikomanagement werden Risiken verstanden als Gefahren, die den Prozess der Zielsetzung und Zielerreichung begleiten und ihn negativ beeinflussen können. Sie sind seit jeher mit unternehmerischer Tätigkeit verbunden. Nicht rechtzeitig erkannte und bewältigte Risiken können die erfolgreiche Weiterentwicklung der Unternehmung gefährden. Im Rahmen der Geschäftsfeldplanung hat sich für die zukunftsorientierte Gestaltung des Produktprogramms unter Berücksichtigung spezifischer Chancen und Risiken besonders das dynamische Portfolio bewährt. Es lassen sich hier besonders deutlich Risiken und Chancen für vorhandene und mögliche künftige Produkte, Produktelemente und Produktionsverfahren aus ökologischen, technischen, gesellschaftlichen sowie binnen- und außenwirtschaftlichen Entwicklungen verdeutlichen. Bezogen auf einzelne Produkte lassen sich Risiken anhand von alternativen Lebenszyklen simulieren. Ansatzpunkte für die Vermeidung von Risiken ergeben sich insbesondere aus der Verbesserung von Informationssystemen und der Nutzung von Frühwarnsystemen. Für die Führungstätigkeit 'Kontrolle' bedeutet die Realisierung eines generellen Risikomanagements im Führungsprozess die verstärkte Hinwendung zu Verlaufskontrollen und dabei insbesondere zu sogenannten vorauseilenden Kontrollen.
Im Einzelnen werden folgende Risiken unterschieden:
Abwicklungsrisiko (Settlement risk): Das Risiko, dass das Back office den abgeschlossenen Handel nicht durchführt und kontrolliert.
Basisrisiko (Basis risk): Das Risiko, dass Kontrahenten ihre Pflichten nicht erfüllen. Das Risiko in Bezug auf das Hedging anderer (aber damit zusammenhängender) Produkte als das Produkt, das man hedgen will.
Erfüllungsrisiko: Das Risiko, dass die Abwicklung die Kontrakte, die der Handel eingegangen ist, nicht erfüllt und kontrolliert.
Kontrahentenrisiko (Counterpart risk): Das Risiko, dass Kontrahenten ihre Pflichten nicht erfüllen. Es wird auch Kreditrisiko oder Bonitätsrisiko genannt.
Liquiditätsrisiko (Liquidity risk): Das Risiko, dass keine oder zu wenig Kontrahenten für ein gegebenes Produkt oder für eine gegebene Menge vorhanden sind.
Operatives Risiko (Operational risk): Das Risiko, dass menschliches oder technisches Versagen zu einer Situation führt, in der die Firma keine vollkommene Kontrolle über ihre Risikoposition hat.
Personalrisiko (Personal risk): Das Risiko, das besteht wenn eine Arbeitsfunktion zu viel von einer Person, deren Wissen sowie deren Integrität abhängt.
Politisches Risiko (Political risk): Das Risiko, dass Änderungen des Gesetzes oder der politischen Entscheidungsnehmer die Rahmenbedingungen des Handels und der Preissetzung des Marktes verändern.
Preisrisiko (Price risk): Das Risiko, ob und wie sehr sich die Preise der gehandelten Energie während eines Zeitraums ändern.

Risikomanager (Risk manager/Risk controller):
Der Risikomanager hat die wichtige Aufgabe das Handelsgeschehen auf Einhaltung der vorgegebenen Risikolimite zu überwachen.

P

Peak (Spitzenlast):
Die Spitzenlast bezieht sich auf die verbrauchsstarke Haupttarifzeit (Montag bis Freitag von 6:00 bis 20:00 Uhr) bzw. auf die Verbrauchsspitzen.

Photovoltaik:
Die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Solarzellen wird als Photovoltaik bezeichnet.

Physische Lieferung (Physical delivery):
Unter der physischen Lieferung versteht man die Lieferung des effektiven Basiswertes zur Erfüllung eines Terminkontraktes.

Physischer Kontrakt (Physical contract):
Der physische Kontrakt ist ein Kontrakt, der physisch abgewickelt wird, also über einen Netzbetreiber.

Portfolio (Portefeuille):
Portfolio bezeichnet die Auflistung bzw. den Gesamtbestand aller Positionen, wobei Long/Short gegeneinander aufgerechnet werden.

Portfolio-Management:
Dies ist die Entwicklung von Marktstrategien zur Sicherung und Verbesserung der Wettbewerbssituation.

Position:
Die Position bezeichnet den Stand der Verpflichtungen eines Marktteilnehmers in Bezug auf ein bestimmtes Finanzinstrument. Es kann sich um eine Long- oder Short-Position handeln.

Prämie (Premium):
Siehe Optionsprämie.

Produzent:
Ein Produzent ist ein Marktteilnehmer, der selbst Strom produziert. Dies sind sowohl Firmen, die Stromproduktion als Kerngeschäft haben als auch solche, die als IPPs primär für ihren eigenen Bedarf Strom und/oder Wärme produzieren und den Stromüberschuss an den Markt verkaufen. Die meisten großen Produzenten haben ihre eigene Handelsabteilung.
Wir beraten Sie gern bei make-or-buy-Entscheidungen und bei der Optimierung bestehender Verträge sowie bei der Eigenerzeugung.

Put (Verkaufsoption):
Siehe Option.

N

Naturstrom
Dieser Strom wird ausschließlich aus regenerativen oder erneuerbaren Energiequellen gewonnen. So z.B. über Wasserkraftwerke, Windparks, Solarstromanlagen oder Biogaskraftwerke.

Netz:
Das Netz bezeichnet die Gesamtheit der miteinander verbundenen Anlagenteile für die Übertragung und die Verteilung von elektrischer Energie.

Netzanschlusskosten:
Die Netzanschlusskosten sind die Kosten, die einem Übertragungs- oder Verteilungsunternehmen von Strom oder Gas entstehen, wenn es bestehende Leitungen oder Anlagen verstärken, erweitern oder ändern muss, um einen Netzanschluss realisieren zu können. Dies sind einmalig anfallende Kosten, die für die Errichtung des unmittelbaren Netzanschlusses (die Verbindung zwischen dem vorhandenen Netz und der Kundenanlage) anfallen.

Netzbetreiber (System Operator):
Die Hauptaufgabe des Netzbetreibers besteht darin, für ein funktionierendes Netz zu sorgen. Er besitzt eigene Verteilernetze, über welche der Strom bzw. das Erdgas der Energieerzeuger an die Verbraucher weitergeleitet wird. Der Netzbetreiber ist für den Betrieb eines Netzes verantwortlich (Systemdienstleistungen, Instandhaltung, Abrechnung).

Netznutzungsentgelt:
Das Netznutzungsentgelt wird vom Netzbetreiber für die Durchleitung von Strom durch seine Netze erhoben. Diese werden von der Bundesnetzagentur oder der zuständigen Landesregulierungsbehörde genehmigt.

Niedertarif (NT):
Der Niedertarif ist ein günstigerer Stromtarif. Er gilt meist Montag bis Freitag von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, Samstag von 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages.

O

Odorierung:
Um eventuell auftretende Lecks im Erdgasleitungssystem schneller wahrnehmen zu können, werden dem eigentlich geruchlosen Gas stark riechende Duftstoffe beigemischt.

Offene Position:
Die Offene Position ist die Position, die durch den Kauf bzw. Verkauf eines Kontraktes eingegangen und noch nicht durch eine entgegengesetzte Position glattgestellt wurde.

Offshore-Förderung:
Hierunter versteht man die Gewinnung von Energie aus Lagerstätten auf oder unter dem Meer.

Ölterminkontrakt:
Dies ist ein Vertrag über die Lieferung und Abnahme von Öl zu einem fest vereinbarten Preis, der erst eine gewisse Zeit nach dem Abschluss erfüllt wird. Ölterminkontrakte werden z.B. an den Energiebörsen NYMEX in New York oder ICE in London gehandelt.

Onshore-Förderung:
Dies ist die Bezeichnung für Energiegewinnung aus Lagerstätten an Land.

Option:
Ein Vertrag, in dem der Optionsinhaber das Recht aber nicht die Verpflichtung hat, zu einem bzw. bis zu einem bestimmten Termin (Verfallsdatum, Expiration Date, Exercise Date, strike Date) eine exakt spezifizierte Menge eines definierten Gutes (Underlying, Basisinstrument, Basiswert) zu einem vorab vereinbarten Preis (Basispreis, Ausübungspreis, Bezugspreis, Exercise Preise, Strike-Preis) zu kaufen (Call-Option, Kaufoption) oder zu verkaufen (Put Option, Verkaufsoption) wird als Option bezeichnet.
Mit anderen Worten: Eine Vereinbarung, welche einem Vertragspartner das einseitige Recht einräumt, eine im Voraus bestimmte Menge einer Ware oder eines Wertes zu einem bestimmten Preis innerhalb eines definierten Zeitraumes zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put).
1. Europäische Option: kann nur zu einem bestimmten Zeitpunkt (in der Regel am Verfallstag) ausgeübt werden
2. Amerikanische Option: kann jederzeit bis zum bzw. am Verfallsdatum ausgeübt werden
3. Asiatische Option: Optionsvariante, deren Wert sich nicht durch den aktuellen Kurs (Preis) des Basistitels am Tag der Ausübung, sondern durch den Durchschnittskurs (-preis) des Basistitels (bezogen auf einen bestimmten Zeitraum) ergibt
4. Kaufoption (Call): räumt seinem Inhaber das Recht ein, während einer gewissen Frist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt, eine bestimmte Menge eines bestimmten Gutes zu einem im Voraus festgelegten Preis zu kaufen und verpfllichtet den Stillhalter, den Basiswert zu verkaufen, falls der Inhaber sich entschließt, seine Option auszuüben
5. Verkaufsoption (Put): räumt seinem Inhaber das Recht ein, eine bestimmte Menge des Basiswertes zu einem bestimmten Preis bzw. bis zu einem festgelegten Zeitpunkt zu verkaufen und verpflichtet den Stillhalter, den Basiswert entgegenzunehmen, falls der Inhaber sich zur Ausübung seiner Option entschließt
6. Option am Geld (At-the-money): Basispreis entspricht dem augenblicklichen Kassapreis des Basiswertes
7. Option aus dem Geld (Out-of-the-money): Ausübungspreis liegt deutlich über bzw. unter dem Kurs des Basiswertes
Ein Call ist "aus dem Geld", wenn der Marktwert des Basiswertes niedriger ist als der Ausübungspreis; ein Put ist "aus dem Geld", wenn der Marktwert des Basiswertes höher ist als der Ausübungspreis.
8. Option im Geld (In-the-money): Ausübungspreis liegt deutlich über bzw. unter dem Tageskurs des Basiswertes
Ein Call ist "im Geld", wenn der Marktwert des Basiswertes höher ist als der Ausübungspreis; ein Put ist "im Geld", wenn der Marktwert des Basiswertes niedriger ist als der Ausübungspreis.

Optionskäufer (Option holder):
Ein Optionskäufer ist ein Anleger mit einer Long-Position in Optionen.

Optionsprämie (Option premium):
Die Optionsprämie ist der Preis, den der Käufer dem Verkäufer (Stillhalter) für die Option bezahlt.

Optionsverkäufer (Option issuer):
Ein Anleger mit einer Short-Position in Optionen wird Optionsverkäufer genannt.

ORC-Prozesse:
ORC steht für Organic-Rankine-Cycle und ist ein thermodynamischer Prozess, mit welchen sich die Abwärmne niedriger Temperaturen (von ca. 100 bis 400°C) zur Erzeugung elektrischer Energie einsetzen lässt. Als typische Arbeitsmittel werden organische Medien verwendet.

Organisierter Markt (Organised market):
Der organisierte Markt ist der Marktplatz für standartisierte Produkte.

Over-The-Counter (OTC):
OTC ist ein Freiverkehrsmarkt für Güter, die über verschiedene Kommunikationssysteme zwischen den Händlern/Brokern direkt stattfindet, d.h. außerhalb der Verantwortung der Börse.
OTC-Produkte sind (im Gegensatz zu börsengehandelten Produkten) normalerweise maßgeschneiderte Produkte und werden von Zwischenhändlern, wie Banken und großen Energieversorgungsunternehmen, angeboten.
Die meistgehandelten Produkte sind Swaps, Caps, und Floors.

M

Makler (Broker):
Ein Makler bzw. Broker führt Käufer und Verkäufer zusammen, d.h. er fungiert als Mittelsmann zwischen den Marktteilnehmern. Ebenso kann er als Berater für die Parteien, z.B. bei Vertragsinhalten tätig sein.
Die wichtigsten Vorteile für die Einschaltung eines Brokers sind:
- Er sichert den Parteien Anonymität zu; die Namen der Marktteilnehmer bleiben bis zum Abschluss   des Handels ungenannt. Dies ist ein Vorteil da der Markt nicht feststellen kann, welcher Teilnehmer   welche Absichten verfolgt.
- Er ist unabhängig und verfolgt keine eigenen Handelsaktivitäten.
Ziel ist es lediglich den besten Preis für Käufer und Verkäufer zu erzielen. Der Makler schafft deshalb einen Markt, den OTC-Markt.
Ein Makler/Broker verfügt über viele Kontakte, kann somit auch schneller einen möglichen Kontrahenten für ein Geschäft finden als der Händler selbst.

Market Maker:
Dies ist ein Marktteilnehmer, der für Liquidität sorgt, indem er auf Anfrage jederzeit verbindliche Kauf- und Verkaufskurse stellt.

Mark-to-market:
Mark-to-market ist eine Bezeichnung für den Prozess der täglichen Feststellung einer Risikoposition sowie ihres (teilweisen) Ausgleichs. Diese geschieht durch die preisliche Bewertung einer Position oder eines Portfolios auf Basis der relevanten aktuellen Parameter. Daran schließen sich die erforderliche Sicherheitenanpassung sowie die Gewinn- bzw. Verlustverrechnung an.

Minimum-Tick (Minimum price fluctuation):
Es ist üblich den kleinstmöglichen Betrag einer Änderung in einem Kontrakt als Minimum-Tick zu bezeichnen.